Wirtschaftsprüfung
Eingeschränkte Revision
Wir führen die eingeschränkte Revision für KMU durch, die keiner ordentlichen Revision unterliegen, und schaffen damit die notwendige Sicherheit und Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Banken und weiteren Anspruchsgruppen.
Prüferische Durchsicht
Wir analysieren den Abschluss risikoorientiert und effizient – weniger tiefgehend als eine Revision, aber deutlich aussagekräftiger als eine reine Buchhaltung, wenn es um zusätzliche Sicherheit und Plausibilisierung geht.
Spezialprüfungen
Wir prüfen besondere Situationen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen sowie Liquidationen durch besonders befähigte Revisoren und stellen sicher, dass Werthaltigkeit und Gläubigerschutz korrekt berücksichtigt sind.
Prüfung nach Fusionsgesetz
Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Prüfung bei Fusion, Spaltung oder Umwandlung und beurteilen dabei insbesondere Vertrag und Bilanz, damit der Prozess sauber, nachvollziehbar und rechtskonform abläuft.
Prüfung bei hälftigem Kapitalverlust
Wenn 50 % des Eigenkapitals verloren sind, unterstützen wir bei der erforderlichen Zwischenbilanz und prüfen diese als zugelassene Revisionsstelle, damit der Verwaltungsrat seine Pflichten fristgerecht und korrekt erfüllen kann.
Zwischenabschlussprüfung bei Überschuldungsverdacht
Bei Verdacht auf Überschuldung prüfen wir die Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und Liquidationswerten und liefern eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte und die gesetzlich notwendigen Entscheide.
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